Abgabefrist der Grundsteuererklärung wird verlängert
Einmalige Fristverlängerung bis zum 31. Januar 2023
Millionen Grundsteuererklärungen fehlen noch
Fristverlängerung umungänglich
Obwohl die Frist zur Abgabe am 31.10.2022 immer näher rückte, ließ die Einreichnung der Erklärungen zu wünschen übrig. Denn vier Wochen vor Fristende wurde lediglich ein Drittel der Grundsteuererklärungen beim Finanzamt eingereicht. Fakt ist: Für viele Eigentümer sind die Formulare zu kompliziert gestaltet und sorgen somit für Unsicherheit und Frust.
Ab wann müssen Sie die neue Grundsteuer zahlen?
Die aufgrund Ihrer Angaben neu berechnete Grundsteuer ist ab dem 1. Januar 2025 zu zahlen.
Was ist die Grundsteuer?
Die Grundsteuer gilt als älteste Steuer in Deutschland und wird auf den Grundbesitz, welcher alle Grundstücke einschließlich der Gebäude umfasst, erhoben. Die Steuer wird von den Eigentümerinnen und Eigentümern geschuldet. Bei der Vermietung kann die Grundsteuer über die Betriebskosten auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt werden. Die Einnahmen erhalten die Städte und Gemeinden, für diese ist die Grundsteuer eine verlässliche und lukrative Einnahmequelle.
Wer muss die Grundsteuererklärung bei Verkauf in 2022 abgeben?
Die Grundsteuerreform hat zur Folge, dass jedes Grundstück in Deutschland auf den Stichtag 1. Januar 2022 neu bewertet werden muss. Maßgeblich sind die Eigentumsverhältnisse am Bewertungsstichtag 1. Januar 2022. Eine Veränderung der Eigentumsverhältnisse, wie ein Verkauf im Laufe des Jahres, entbinden die am Bewertungsstichtag verpflichteten Eigentümer somit nicht von der Erklärungsabgabe.
