Foto zur Grunderwerbsteuer

Entlastung bei der Grunderwerbsteuer

NRW verlängert das Zuschussprogramm für Eigentümer

Käufer erhalten auch 2023 bis zu 10.000 Euro Zuschuss

Der Fördertopf des Landes Nordrhein-Westfalen wurde mit 400 Millionen Euro im Jahr 2022 gefüllt. Bis Anfang Dezember 2022 wurden ca. 30.000 Anträge mit einem Volumen i. H. v. ca. 190 Millionen Euro gestellt. Bewilligt wurden durch die NRW. BANK bisher ca. 71 Millionen Euro. Somit wird den Käufern auch über den Jahreswechsel hinaus die Möglichkeit gegeben, im Jahr 2023 weiterhin die Förderung zu beantragen. Hiermit soll -vor allem jungen Familien- beim Erwerb eines Eigenheimes geholfen werden.

Es ist noch Geld im Fördertopf

Das Land NRW fördert auch im Jahr 2023 den Eigenheimkauf mit bis zu 2 % des Kaufpreises der Immobilie. Der maximale Zuschuss beträgt jedoch 10.000,00€, da die Summe bei einem Kaufpreis von 500.000€ gedeckelt wurde. DerFördertopf wurde mit insgesamt 400 Millionen Euro gefüllt.

NRW erhebt mit 6,5 Prozent deutschlandweit den höchsten Steuersatz bei der Grunderwerbsteuer

Für viele junge Familien ist dies eine große Hürde beim Erwerb eines Eigenheims. Somit wurde das Förderprogramm "NRW. Zuschuss Wohneigentum" geschaffen. Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt in diesem Jahr einen Zuschuss zur Grunderwerbsteuer beim Kauf von Bestandsimmobilien sowie Neubauten und Grundstücken, die mit einem Eigenheim bebaut werden. Voraussetzung ist, dass das Objekt selbst genutzt wird.

Wer profitiert von dem Förderprogramm?

Privatpersonen, die ein Ein- oder Zweifamilienhaus oder ein Grundstück, das mit einem Eigenheim bebaut wird, erwirbt und dieses durch einen notariell beurkundeten Kaufvertrag nachweist. Der Käufer muss seinen Hauptwohnsitz in das Objekt verlegen.

Was Sie über die Wohnraumförderung des Landes NRW wissen müssen

Das Land NRW fördert seit dem Jahr 2022 den Eigenheimkauf mit einem Zuschuss zur Grunderwerbsteuer um Familien zu entlasten.

Zusammenfassung der wichtigsten Punkte:


  • Förderzeitraum vom 01.01.2022 bis der Fördertopf geleert ist.
  • Antragsstellung ausschließlich durch natürliche Personen für selbsgenutztes Wohneigentum.
  • Fördersatz 2% des Kaufpreises - maximal 10.000,00€.
  • Nachweis der Selbstnutzung spätestens 3 Jahre ab Antragsstellung.


Sie wünschen weitere Informationen?

* Pflichtfelder